Hartz IV im Erbrecht in Zahlen

Die Tragweite der erbrechtlichen Entmündigung eines Hartz IV Empfängers wird vielfach noch nicht erkannt.

Deshalb ein Praxisfall mit Zahlen, wenn ein Berliner Testament der Eltern vorliegt und das gemeinschaftliche 
Vermögen EUR 240.000,00 beträgt. Erbberechtigt sind zwei Kinder. Ein Kind erhält Bezüge nach Hartz IV.

Beim ersten Sterbefall kommen EUR 120.000,00 in den Erbgang. Davon erhält der längstlebende Elternteil 
kraft Berliner Testaments EUR 90.000,00. Der Pflichtteil der beiden Kinder beträgt EUR 30.000,00. 
Die Hälfte davon, EUR 15.000,00, gehen in der Sekunde des Todes des erstversterbenden Elternteils auf 
den Staat über.

Das Berliner Testament führt im Regelfall zu einer bindenden Schlusserbeneinsetzung. Der Längstlebenden 
kann nach dem Tod des Erstversterbenden einseitig keine andere Regelung mehr vornehmen. 

Dies hat gravierende Auswirkungen.

Der Längstlebende hatte EUR 120.000,00 Vermögen und EUR 90.000,00 vom Erstversterbenden hinzu geerbt. 
Sein Vermögen beträgt somit EUR 210.000,00. Dann stirbt auch der Längstlebende. Die Hälfte seines Vermögens, 
EUR 105.000,00 steht dem Kind zu, das Hartz IV erhält. Auch dieser Betrag geht an den Staat über. 
Das bindende Berliner Testament hat zur Folge, dass der Staat von EUR 240.000,00 Familienvermögen 
EUR 120.000,00 (EUR 15.000,00 1.Sterbefall + EUR 105.000,00 2. Sterbefall) erhalten kann.

Ein modern abgefasstes Berliner Testament lässt dem Längstlebenden die Möglichkeit, die Schlusserbeneinsetzung 
zu ändern. Er könnte somit das Kind, das Hartz IV erhält, auf den Pflichtteil verweisen. Dann sieht die Rechnung etwas anders aus. Beim ersten Sterbefall bleibt es bei EUR 15.000,00 für den Staat. Beim zweiten Sterbefall bekommt 
der Hartz IV Empfänger seinen Pflichtteil von 25 % aus dem Nachlass des Längstlebenden von EUR 210.000,00. 

Das sind EUR 52.500,00. Wird der Pflichtteil vom ersten Sterbefall von EUR 15.000,00 hinzu gerechnet, 
dann fließen  EUR 67.500 aus dem elterlichen Vermögen ab und zwar ohne dass das mit Hartz IV 
geschlagene Kind auch nur ein Quentchen mehr Lebensqualität erhält. 

Abhilfe schafft ein Bedürftigentestament.


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