Kosten im Erbstreit

Erbauseinandersetzungen werden zumeist erbittert ausgetragen. Bisher (soweit bekannt) wird kaum Versicherungsrechtsschutz für Erbauseinandersetzungen angeboten, Erstberatung ausgenommen.

Dies erklärt sich u.a. daraus, dass die Streitwerte im Regelfalle hoch sind, wenn z.B. ein Haus oder ein Hausanteil
im Erbstreit ist.

Dies führt zu erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten, über die nachfolgend ein Überblick gegeben wird für
eine Auseinandersetzung vor dem Landgericht, ohne Berufungsverfahren.

Streitwert
Gerichtskostenvorschuss
Eigener Anwalt
Gegen-Anwalt
20.000,00 €
1.035,00 €
1.855,00 €
1.855,00 €
50.000,00 €
1.638,00 €
2.907,50 €
2.907,50 €
100.000,00 €
3.078,00 €
3.757,50 €
3.757,50 €
200.000,00 €
5.238,00 €
5.032,50 €
5.032,50 €
300.000,00 €
7.386,00 €
6.232,50 €
6.232,50 €
400.000,00 €
8.997,00 €
7.132,50 €
7.132,50 €
500.000,00 €
10.608,00 €
8.032,50 €
8.032,50 €

Vergleichskosten, Gutachtenskosten, Nebenkosten und Mehrwertsteuer in nicht unbeträchtlicher Höhe sind hierbei
nicht berücksichtigt. Der Streitwert von Eur 50.000,00 ist schnell, z.B. beim Streit über das Pflichtteilsrecht, erreicht.

Geht es um ein durchschnittliches Familienheim, dann ist ein Streitwert von Eur 200.000,00 nicht zu knapp bemessen. Wer verliert, hat die gesamten Kosten zu tragen.
Ein Rechtsanwalt, der mich ausbildete, sagte mir einmal: “Ein Lotse bekommt sein Lotsengeld. Wenn ein Schiff
aufläuft oder ein Wagen im Graben landet, dann wird es teuer.”

Nach über 40jähriger Anwaltstätigkeit kann ich sagen:

“Guter Rat spart Streitkosten.”

Mit richtiger und rechtzeitiger erbrechtlicher Vorsorge können Sie Ihren Erben Sorgen
und Kosten ersparen.


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