Familienrecht

Basis für das Vererben von Privatvermögen ist Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und Sozialrecht.

Basis für das vererben von Betriebsvermögen ist Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Sozialrecht und Ertragsrecht.

Aber ohne Beachtung des Familienrechts kann die beste, bis auf den letzten Euro ausgetüfftelte Gestaltung des Erbgangs in sich zusammenstürzen. Eine Ehescheidung in der Familie, nahezu jede zweite Ehe in der jüngeren Generation wird heute geschieden, dann kann diese Situation da sein.


Deshalb:

  - beim Vererben von Privatvermögen sind Erbrecht, Erbschaftssteuerrrecht, Sozialrecht und Familienrecht
  - beim Vererben von Betriebsvermögen sind Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Ertragssteuerrecht, 
  - Sozialrecht und Familienrecht

auf einen Nenner zu bringen.








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