Kein Testament

PRAXISFALL 1:
Der längstlebende Elternteil war vor seinem Tod längere Jahre dement. In dieser Zeit verstarb ein Kind und
hinterließ drei Enkelkinder. Diese traten dann an die Stelle ihres vorverstorbenen Elternteils.

Der demente Großelternteil kann kein Testament mehr machen, durch das der Tod des Kindes berücksichtigt wird.
Er ist nämlich nicht mehr geschäftsfähig, was die Voraussetzung für eine Testamentserrichtung ist.

Das im Erbfall noch vorhandene großelterliche Vermögen teilt sich somit auf die drei Enkelkinder auf und zwar ohne Rücksicht darauf, was dort mit dem Vermögen geschieht. Es bestimmt somit der Zufall, was aus dem großelterlichen
Vermögen wird.

PRAXISFALL 2:
Der Ehemann hatte einen florierenden Handwerksbetrieb, eine nette Frau und zwei prächtige Kinder.
Als diese in die Schule kamen, begann die Ehe zu kriseln und wurde geschieden. Die Kinder blieben bei der Mutter.
Der Vater hatte bald wieder geheiratet. Dann verunglückte er tödlich - ohne Testament.

Seine Erben wurden somit im Wege der gesetzlichen Erbfolge die zweite Ehefrau zu 1/2 und die beiden minderjährigen Kinder aus erster Ehe zu je 1/4. Diese wurden seit der Sekunde des Todes des Vaters kraft Familienrechts alleine von der Mutter vertreten.

Ex-Ehefrau und Witwe vertraten nun jeweils 50% am Unternehmenstisch. Das Unternehmen ging sehr schnell in die Insolvenz. Es fehlt ein Testament und ein Testamentsvollstrecker.

Impressum datenschutz Impressum
AnfahrtThemenReferenzenVortraegeRechtsanwaltIndex Kontakt