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Patientenverfügung

Die beste Patientenverfügung nutzt wenig, wenn nicht eine Vertrauensperson bestellt ist, die für die Durchsetzung
sorgt. Die Pharmaindustrie verdient am Patienten weiter, wenn sein Leiden nicht rechtzeitig beendet wird.
Ein Behandlungsabbruch hat Honorareinbußen für Ärzte zur Folge. Manchen kirchlichen Vertretern geht die
nun vom Bundesgerichtshof hervorgehobene Selbstbestimmung zu weit.

Deshalb benötigen Sie eine Generalvollmacht, mit der Ihre Vertrauensperson Ihre Wünsche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzt. Eine Voraussetzung hierzu ist, dass die Ärzte nicht nur von der Schweigepflicht entbunden sind,
sondern dass Ihre Vertrauensperson Zugriff zu Ihren Krankenunterlagen hat.

Erst dann weiß sie genau, was Ihnen fehlt. Eine solche Zugriffsmöglichkeit auf die Krankenakte sollte in einer Bevollmächtigung ausdrücklich enthalten sein, sonst hängt Ihre Vertrauensperson vom guten Willen des
jeweiligen Krankenhauses bzw. Arztes zur vollständigen Information ab.

 





 

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