Pfiffige Schwiegertochter

PRAXISFALL 1:
Der Unternehmer freute sich über seinen tüchtigen Sohn, der im Unternehmen nach und nach Verantwortung
übernahm.
Vor seiner Heirat machte der Vater ihm zur Bedingung, durch einen Ehevertrag Gütertrennung zu vereinbaren,
bevor ihm Unternehmensanteile übertragen werden. Der notarielle Ehevertrag mit modifiziertem Zugewinnausgleich,
eine verbesserte Form der Gütertrennung, lag am Polterabend aus. Die Jahre gingen ins Land.

Der Sohn hatte in der Zwischenzeit die Mehrheit im Unternehmen. Die Eltern waren wirtschaftlich abgesichert.
Dann ging der Sohn fremd. Die Ehefrau ging zur Fachanwältin für Familienrecht.
Diese teilte ihr mit, dass sie im Fall der Ehescheidung finanziell schlecht aufgestellt sei und regte an,
die Ehefrau solle es nochmals mit dem Sohn versuchen.

Dies geschah, jedoch unter der Bedingung, dass der bestehende Ehevertrag ersatzlos aufgehoben wurde.

Kurze Zeit danach verunglückte der junge Unternehmer. Die Ehefrau erbte die Hälfte seiner Anteile und die
beiden minderjährigen Kinder jeweils 1/4. Damit vertrat die immer noch nicht geliebte Schwiegertochter im
Unternehmen die Mehrheit, dass daraufhin schnell in die Insolvenz ging.

Was insbesondere fehlte war, über den Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Sperre einzubauen, z.B. dass nur Abkömmlinge erben.

PRAXISFALL 2:
Der Sohn hatte vor vielen Jahren von den Eltern ein älteres Haus erhalten, das damals DM 200.000,00 wert war.
Nach und nach wurde dieses Haus mit viel Eigenarbeit des Sohnes und seiner Freunde sorgfältig renoviert.
Als seine Frau den Ehescheidungsantrag einreichte, war das Haus Euro 350.000,00 wert.

Die Schwiegertochter machte gegen den Sohn einen Zugewinnausgleichsanspruch in der Ehescheidung von Euro 125.000,00 geltend, die Hälfte vom Wertzuwachs. Und den hat ihr das Familiengericht zugesprochen.

In solchen Fällen müssen Kinder geschützt werden, wenn kein Ehevertrag vorliegt.
Da ist im Übergabevertrag festzuschreiben, dass für den Fall der Ehescheidung ein solches Haus ganz aus
dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden kann.


Impressum datenschutz Impressum
AnfahrtThemenReferenzenVortraegeRechtsanwaltIndex Kontakt