Absicherung fürs Alter

- Vorsorgevollmacht
  Zum Ausschluss der Amtsbetreuung.

- Übergabe zu Lebzeiten
  Mit Sicherheitspaket und Pflegezusage und Wohnrecht, wenn Kinder
  Verantwortung übernehmen sollen.

- Kein Berliner Testament
  Wegen der Pflichtteilsansprüche beim ersten Sterbefall. Es führt heute
  oft dazu, dass der Längstlebende unter Amts- bzw. Kontrollbetreuung
  gestellt wird.

- Keine Pflichtteilsauszahlungen
  Um die finanziellen Reserve des Längstlebenden zu schonen.

- Erbvertrag in Patchwork-Familien
  Zum Schutz des Längstlebenden.
  
- Erbvertrag bei Hartz - IV- Kindern
  Diese sind erbrechtlich entmündigt

- Keine Vor- und Nacherbschaft
  Zweimalige Besteuerung des Nachlasses und zumeist Unverwertbarkeit
  des Immobilienvermögens

- Volljährigenadoption
  Damit sie im Alter jemand haben der sich um sie kümmert

  Dies sind unverzichtbare Prüfpunkte für eine qualifizierte Alters-
  und Erbvorsorge nach meiner 40- jährigen Berufserfahrung.

 


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