Absicherung fürs Alter
- Vorsorgevollmacht
Zum Ausschluss der Amtsbetreuung.
- Übergabe zu Lebzeiten
Mit Sicherheitspaket und Pflegezusage und Wohnrecht, wenn Kinder
Verantwortung übernehmen sollen.
- Kein Berliner Testament
Wegen der Pflichtteilsansprüche beim ersten Sterbefall. Es führt heute
oft dazu, dass der Längstlebende unter Amts- bzw. Kontrollbetreuung
gestellt wird.
- Keine Pflichtteilsauszahlungen
Um die finanziellen Reserve des Längstlebenden zu schonen.
- Erbvertrag in Patchwork-Familien
Zum Schutz des Längstlebenden.
- Erbvertrag bei Hartz - IV- Kindern
Diese sind erbrechtlich entmündigt
- Keine Vor- und Nacherbschaft
Zweimalige Besteuerung des Nachlasses und zumeist Unverwertbarkeit
des Immobilienvermögens
- Volljährigenadoption
Damit sie im Alter jemand haben der sich um sie kümmert
Dies sind unverzichtbare Prüfpunkte für eine qualifizierte Alters-
und Erbvorsorge nach meiner 40- jährigen Berufserfahrung.

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