Garstige Schwiegertochter

Die Eheleute hatten sich im Wege des Berliner Testaments wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt. 

Sohn und Tochter sollten Schlusserben zu gleichen Teilen werden.

Nach dem frühen Tod des Ehemannes hatte die Witwe auf Wunsch der Kinder die Pflichtteile ausbezahlt – 
um des lieben Friedens willen. 
Die Tochter hatte sich dann nach Übersee verheiratet. Der Witwe verblieben das selbst genutzte Eigenheim 
und ein werthaltiger Bauplatz auf dem gleichen Grundstück.

Gerne hätte die Schwiegertochter den Bauplatz (mit Blick ins Grüne) heraus messen lassen, um darauf zu bauen. 
Die Witwe meinte jedoch, dass dieser Bauplatz als Reserve fürs Alter gedacht war. 
Daraufhin brachen Sohn und Schwiegertochter den Kontakt ab und ihre beiden Kinder, die Enkel, wurden durch die Schwiegertochter von der Großmutter ferngehalten. Geburtstagsbriefe an die Enkel wurden von der Schwiegertochter zurückgeschickt.

Nach anwaltlicher Beratung schrieb die Oma dem ältesten Enkelkind zum 18. Geburtstag:
„ Ich gratuliere ganz herzlich. Gerne hätte ich Dir eine Freude gemacht, weiß aber nicht was Du Dir wünschst.
Dein verstorbener Opa und ich haben schon bei der X- Sparkasse ein Sparbuch für Dich eröffnet. 
Wir haben jährlich aufgerundet das einbezahlt, was Dir sonst zum Geburtstag zugestanden hätte.“

Knapp ein halbes Jahr später schrieb der Enkel: „ Liebe Oma, ich habe nun mein Abitur.
Ich werde dich nächste Woche mit meinen Abiturzeugnis besuchen kommen.“ 

Einige Jahre später bekam der Enkel den inzwischen noch werthaltigeren Bauplatz neben 
dem Einfamilienhaus der Oma. Sie hatte dann einige Jahre Freude an den zwei Urenkeln.

Übrigens es gibt auch garstige Schwiegersöhne


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