Testamentsvollstreckung

Es gibt zwei Arten von Testamentsvollstreckung.

Die Abwicklungsvollstreckung hat die Aufgabe, dass der Nachlass auseinander gesetzt wird.

Die Dauervollstreckung hat zur Aufgabe, dass z.B. ein behindertes Kind regelmäßig aus der Erbsubstanz Erträge bekommt.

Die Testamentsvollstrecker im Unternehmensbereich können wir hier außen vor lassen.

Zentrale Aufgabe der Testamentsvollstreckung ist, dass Streit vermieden wird. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung gibt es in der Regel keine kostspieligen Verfahren vor Gericht.

Ganz wichtig ist bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung, dass der Testamentsvollstrecker seinen Nachfolger selbst bestimmen kann.

Wenn z.B. ein Familienangehöriger mit der Testamentsvollstreckung beauftragt ist, dann kann er aufmüpfigen Erben immer damit drohen, dass er das Amt niederlegt und einen Profi als Nachfolger bestimmt. Dieser lässt sich nicht ärgern.

Im Testament kann ganz klar vorgegeben werden, welches spezielle Aufgaben eines  Testamentsvollstreckers sind.

Die Person des  Testamentsvollstreckers kann vom Erblasser nach Gutdünken geändert werden.

Die professionelle  Testamentsvollstreckung kostet Geld. In der Regel werden aber hohe Streitkosten vermieden.

Also: Testamentsvollstreckung nicht vergessen !


 

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